Ja zum Covid-Gesetz
Ja zur gesetzlichen Grundlage für die Verordnung zur Bewältigung der Covid–19–Epidemie
Bereits zum dritten Mal stimmt die Schweizer Stimmbevölkerung über eine Covid–19 Vorlage ab. Der Bundesrat hat zur Bewältigung der Covid–19–Epidemie eine entsprechende Verordnung geschaffen, welche sich auf das befristete Covid–19–Gesetz stützt. Obwohl der Bundesrat die landesweiten Massnahmen zur Bekämpfung von Covid–19 im April 2022 aufgehoben hat, lässt sich der weitere Verlauf der Pandemie nicht abschätzen. Daher soll die Rechtsgrundlage für die Möglichkeit von ausgewählten Massnahmen zur Bemkämpfung (beispielsweise Covid–Zertifikat, Contact–Tracing, Meldepflicht von Beständen von Heilmittel etc.) bis zum Sommer 2024 verlängert werden. Marius Twerenbold führte in seinem Referat weiter aus, dass mit der Gesetzesverlängerung für den Ernstfall vorgesorgt werden kann, eine Grundlage um Instrumente wie das SwissCovid–App zu reaktivieren geboten wird und es stelle sicher, dass für Auslandsreisen weiterhin Covid–Zertifikate ausgestellt werden können. Die Versammlung fasst nahezu einstimmig die Ja–Parole.