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Gelungene Hauptversammlung und spannende Parolenfassung

26. Mai 2024 – Näfels, 26. Mai 2024 – Die Mitte Glarnerland blickt auf eine lebhafte Hauptversammlung im Hotel Post Glarnerhof zurück. Rund 50 Mitglieder fanden sich ein, um an der dritten Hauptversammlung teilzunehmen und die Weichen für die kommenden Abstimmungen zu stellen.

Frauenpower und Wechsel im Vorstand

Hans Schubiger führte als Präsident lebhaft und auch mit einer Portion Humor durch die 3. Hauptversammlung der Mitte Glarnerland.
Ein besonderer Höhepunkt war der Anstieg der Frauenbeteiligung, ein positives Zeichen für die politische Teilhabe im Glarnerland und den Erfolg der Mitte Frauen Glarnerland.

Am Ende der Hauptversammlung mussten wir uns mit einem lachenden und einem weinenden Auge von Matthias Hobi und Marius Twerenbold aus dem Vorstand verabschieden. Beide waren Teil des Vorstands seit der Gründung vor 3 Jahren. Ein herzliches Dankeschön für ihren grossartigen und wertvollen Einsatz in den letzten Jahren!

 

Starke Diskussionen und klare Entscheidungen

Anschließend wurden die Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 9. Juni 2024 gefasst. Die Ständeräte Stefan Engler aus Graubünden und Benedikt Würth aus St. Gallen präsentierten die vier Geschäfte mit viel Engagement und Sachverstand.

Die Prämien-Entlastungs-Initiative der SP wurde von den Anwesenden mit nur einer Gegenstimme abgelehnt – ein klares Signal, denn wer soll diese Mehrkosten bezahlen? Es wäre wieder der Mittelstand, der durch beispielsweise MWST-Erhöhungen die Kosten am Ende finanzieren müsste.

Die nahezu einstimmige Zustimmung zum Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung unterstreicht die Dringlichkeit und breite Akzeptanz dieser Vorlage. Das Parlament hat einen umfassenden Kompromiss gefunden, der nun unsere Unterstützung verdient, insbesondere da es gelungen ist, eine so breit abgestützte Lösung zu erarbeiten.

Die Initiative zur körperlichen Unversehrtheit erhielt hingegen ein klares Nein, denn das Recht auf Freiheit und zur körperlichen Unversehrtheit ist zum einen bereits heute in unserer Bundesverfassung als Grundrecht verankert und zum anderen verlangt die Initiative, dass für einen Eingriff in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Dies erfasst jedes Handeln vom Staat, das auf den Körper einwirkt, so auch die Polizeiarbeit oder den Strafvollzug. Die Vorlage wurde mit nur einer Enthaltung abgelehnt.

Im Fokus der Debatte

Die Kostenbremse-Initiative sorgten für besonders lebhafte und spannende Diskussionen. Experten aus dem Gesundheitswesen steuerten wertvolle Inputs bei und sorgten für eine fundierte Debatte. Schließlich wurde die Kostenbremse-Initiative trotz einiger Wortmeldungen und Bedenken von einigen Mitgliedern mit einer grossen Mehrheit angenommen. «Damit man in der Politik etwas erreicht, braucht es einen Sachzwang» erklärte Benedikt Würth. Diese Initiative würde diesen Sachzwang in der Bundesverfassung verankern und die Akteure zu einer Zusammenarbeit zwingen, um die Gesundheitskosten zu senken

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