Ja zu den Mietrechtsänderungen: Untermiete und Eigenbedarf
Die beiden Anpassungen im Mietrecht stärken die Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter. Die erste Vorlage zur Untermiete schafft klare Regeln: Ein schriftliches Gesuch des Mieters und die schriftliche Zustimmung des Vermieters sind jetzt erforderlich. Diese Regelung sorgt für Transparenz und schützt alle Beteiligten –Vermieter, Nachbarn und weitere Mieter – vor missbräuchlichen Untermietverhältnissen.
Die zweite Vorlage betrifft den Eigenbedarf und stellt klar, dass es Eigentümern ausschließlich ermöglicht wird, eine vermietete Wohnung selbst zu nutzen – nicht aber, diese nach einer Kündigung einfach zu höheren Preisen weiterzuvermieten. Die Kündigung darf nur dann
ausgesprochen werden, wenn der Vermieter oder nahe Angehörige die Wohnung tatsächlich selbst benötigen. Die Anpassung von „dringendem“ zu „bedeutendem und aktuellem Eigenbedarf“ gewährleistet so eine faire Interessenbalance und schützt sowohl die Rechte der Mieter als auch das Privateigentum.