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Parolen Landsgemeinde 2025

Unsere Parolen für die Landsgemeinde 2025:

§ 2 Wahlen

Die Mitte Glarnerland freut sich, mit Nicole Feldmann-Mauron aus Näfels eine fachlich versierte und menschlich überzeugende Nachfolgerin für Brigitte Müller am Obergericht vorzuschlagen.

Nicole Feldmann-Mauron (38) lebt mit ihrem Ehemann und ihrem Sohn in Näfels und ist seit über zehn Jahren im Kanton Glarus beruflich tätig. Nach dem Masterabschluss in Rechtswissenschaften an der Universität Luzern hat sie in verschiedenen öffentlichen Verwaltungen gearbeitet – unter anderem im Fürstentums Liechtenstein sowie im Kanton Glarus, wo sie auch heute noch tätig ist. Ihre Arbeit ist geprägt von komplexen rechtlichen Fragestellungen, präziser Analyse und sorgfältiger Abwägung. Besonders hervorzuheben ist ihre gezielte Weiterbildung im Bereich der Rechtsprechung: Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiengangs «Judikative» (Certificate of Advanced Studies) bringt sie vertiefte Kenntnisse in der richterlichen Tätigkeit mit.

Nicole Feldmann-Mauron bringt eine ruhige, sachliche und lösungsorientierte Haltung mit. Ihr Gerechtigkeitssinn, ihr Verantwortungsbewusstsein sowie ihre Fähigkeit, auch in komplexen Situationen den Überblick zu behalten und ausgewogene Entscheidungen zu treffen, machen sie zu einer idealen Kandidatin für das Obergericht. Als bodenständige Persönlichkeit mit Nähe zu den Menschen und einem tiefen Verständnis für das Glarner Milizsystem vereint sie Fachkompetenz mit Lebenserfahrung.
In ihrer Freizeit ist sie gerne in der Natur unterwegs – sei es beim Wandern, Klettern oder Skifahren – und geniesst die Zeit mit ihrer Familie beim Jassen, Lesen oder Reisen.

Die Mitte Glarnerland ist überzeugt, mit Nicole Feldmann-Mauron eine Persönlichkeit vorzuschlagen, die mit Fachwissen, Erfahrung und Charakter bereit ist, Verantwortung für unseren Kanton zu übernehmen.

§ 3 Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2026

Der Steuerfuss soll gegenüber dem Vorjahr unverändert bei 58% der einfachen Steuer zuzüglich 1.7% Bausteuerzuschlag belassen werden. Wir unterstützen den Antrag einstimmig.

§ 4 Änderung des Polizeigesetzes

Der Anstoss zur Änderung bildet eine Motion, welche von uns mitunterzeichnet wurde. Mit der Änderung im Polizeigesetz werden Verbesserungen beim Schutz vor häuslicher Gewalt umgesetzt. Wir unterstützen das Geschäft einstimmig.

§ 5 Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen ZGB im Kanton Glarus

Es werden diverse Massnahmen umgesetzt, welche die Arbeit der KESB effizienter machen sollen. Zudem wird die Fachstelle Erbschaft von der KESB entkoppelt. Wir beantragen einstimmig die Zustimmung zu dieser Vorlage.

§  6 Gesetz zur Förderung der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (SeTeG)

Mit diesem Gesetz wird das aktuelle Recht in Einklang mit der UNO-Behindertenrechtskonvention gebracht. Zudem sollen mehr Wahlmöglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben und eine bedarfsgerechte Unterstützung geschaffen werden. So werden ambulante Massnahmen und die Unterstützung im 1. Arbeitsmarkt gestärkt. Das Gesetz bringt Zusatzkosten von rund 1.5 Mio. CHF. Wir beantragen eine unveränderte Zustimmung zur Vorlage des Landrates.

§ 7 A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
      B. Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (Projekt «Förderung der politischen Partizipation»)

Die politische Partizipation soll gesteigert werden, u.a. indem die Unterlagen auch elektronisch und in vereinfachter Form zur Verfügung gestellt werden. Zudem wird das Wahlrecht für Auslandschweizer bei der Ständeratswahl eingeführt. Wir empfehlen Zustimmung.

§ 8 Gesetz über den öffentlichen Verkehr

Mit der Totalrevision dieses Gesetzes werden u.a. die Zuständigkeiten geklärt. Basis bildet in Zukunft das vom Landrat verabschiedete ÖV-Konzept, welches die Leitplanken festlegt und so eine gesamtheitliche Planung des Angebotes im Kanton Glarus erlaubt. Grundsätzlich soll der Halbstundentakt eingeführt werden, wobei Ausnahmen möglich sind. Zudem wird die Wirtschaftlichkeit regelmässig überprüft. In Zukunft übernimmt der Kanton 100% der Kosten im ÖV. Die Erschliessung von Braunwald soll mittels Standseilbahn erfolgen, neu soll der Hüttenberg erschlossen werden. Wir beantragen unveränderte Zustimmung zu dieser austarierten Vorlage.

§ 9 Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (Umsetzung Memorialsantrag «Slow   Sundays im Klöntal»)

Mit dieser Vorlage wird die Umsetzung des an der Landsgemeinde 2022 angenommenen Memorialsantrags geregelt. Das Klöntal soll am letzten Sonntag im Juni, Juli und August von 07.00 bis 19.00 Uhr vom Autoverkehr befreit werden. Wir beantragen Zustimmung gemäss Vorlage des Landrates. Ergänzende Anträge, insbesondere eine Ausweitung auf die Sackbergstrasse lehnen wir ab.

§ 10 Memorialsantrag „Schaffung von Bildungsgutschriften“

Der Antrag verlangt einen Kostenbeitrag an Privatschule in der Höhe der durchschnittlichen Kosten pro Kind an der öffentlichen Schule. Der Landrat lehnt diesen Antrag ab, da sich das System der Volksschule bewährt hat und mit diesem Antrag keine Gleichbehandlung aller Kinder geschaffen wird. Zudem würde eine Annahme zusätzliche Kosten von ca. 470‘000.00 entstehen. Die Mitte lehnt den Antrag grossmehrheitlich ab.

§  11 Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung

Die Vorlage geht auf 2 Postulate zurück. Einerseits sollen die Zuständigkeiten im Bereich der Volksschule geklärt werden und andererseits Massnahmen ergriffen werden, um den Fachkräftemangel bei Lehrpersonen zu entschärfen. Neu wird eine Bildungskommission als Fachgremium geschaffen, welche die von der Gemeindeversammlung gewählte Schulkommission ablöst. Zudem werden diverse Zuständigkeiten geregelt. Die Altersentlastung soll zukünftig auf Verordnungsstufe geregelt werden. Die Vorlage wurde kritisiert, da sie nicht der grosse Wurf sei, es sind jedoch erste Schritte in die richtige Richtung, wie in den Postulaten gefordert. Wir beantragen hier Zustimmung zur Vorlage des Landrates.

§ 12 A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
        B. Gemeindegesetz (Neuordnung des Gemeinderechts)

Mit dem neuen Gemeindegesetz lässt man den Gemeinden den nötigen Spielraum für die Gestaltung der Gemeindeordnung. So ist auch die Variante mit einem Gemeindeparlament (in Verbindung mit Gemeindeversammlungen oder Urnenabstimmungen) möglich, aber auch weiterhin die aktuelle Variante mit einer Gemeindeversammlung. Die Möglichkeit zur Erteilung des Ausländerstimmrechtes auf Gemeindestufe wurde vom Landrat knapp abgelehnt. Wir beantragen Zustimmung zur Vorlage des Landrates.

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